Gemafreie Musik

gemafreie musik

Gema

Unter der Abkürzung „GEMA“ versteht man eine Gesellschaft, die für musikalische Aufführungs- sowie mechanische Vervielfältigungsrechte verantwortlich ist.

 Gemafreie Musik

Die gemafreie Musik wird von Komponisten geschrieben, welche zu keiner Verwertungsgesellschaft gehören. Und man kennt beispielsweise folgende Gesellschaften: ASCAP, SUISA, AKM, GEMA.

Es gibt kommerzielle Anbieter der gemafreien Musik, die keine Gema-Gebühren verlangen. Sie räumen den Kunden ein einfaches Recht zur Nutzung eines fertigen Musiktitels (öffentlich und gewerblich) ein.Oft wird gemafreie Musik mit der Royalty Free Music verglichen. Bei Royalty free lässt man auch Werke jener Komponisten zu, die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind. Die Verlagsrechte sowie die Leistungsschutzrechte an den fertigen Arbeiten sind schon geklärt. Falls die Werke bei der Verwertungsgesellschaft registriert wurden, muss der Nutzer für die Titel GEMA-Gebühren bezahlen.

Onlinemusik-Archiven

In Onlinemusik-Archiven kann jeder sich gemafreie sowie lizenzfreie Musik aussuchen. Sie lässt sich für unterschiedliche Projekte verwenden: Wartemusik, Produktion-Musik, Film, Hintergrundmusik, Musik für Videos und weitere Multimedia-Projekte. Viele Interessenten finden Angebote mit Instrumentaltiteln aus solchen Bereichen: Entspannungs-, Rock-, Ambient-, Chillout-, World-, POP- und Filmmusik.

Kostenlose Gemafreie Musik

Die aktuellen Suchstatistiken zum Thema „Gemafreie Musik“ zeigen, dass die meisten nach dem Begriff „Gemafreie Musik kostenlos“ im Internet suchen. Das Bewusstsein des musikalischen „Wertes“ ist nicht so gut ausgeprägt. Die Nutzer werden im TV, Radio und Streaming im Web rund um die Uhr mit Musik beschallt; sie ist stets überall präsent, selbsverständlich bezahlt dabei direkt der Endkonsument nichts. Die Musikproduzenten und Urheber bekommen für ihre Arbeit Geld über gemapflichtige Musik.

iTunes Store

Wenn man ein Konzert, den iTunes Store, einen Club besucht, ist alles zuerst anders. Der private Endkonsument muss wirklich seine Geldscheine auf den Tisch legen. Aber die Musik ist nicht zum Anfassen da, es ist kein Ding, das man in die Hand nehmen kann. Natürlich kauft sich der Interessent eine CD und legt sie ins Regal, aber nicht die Musik. Es kann also eine Eintrittskarte für das Konzert gekauft werden, jedoch keine Musik.

Die Musik wird nur durch einen oder mehrere Zuhörer zur Musik. Diese sinnliche Erfahrung muss den Menschen ansprechen (aber vielleicht auch nicht). Also lässt sich die Musik schlecht in eine Ware umwandeln.

Was erwirbt ein Musikfan mit der Zahlung eines Kaufpreises?

Was erwirbt ein Musikfan mit der Zahlung eines Kaufpreises? Ein Recht, dass er nun die Musik hören darf oder den Kopierschutz?
Früher war es einem Endkonsumenten einleuchtend – das Produzieren einer CD oder Schallplatte ist wirklich mit „Herstellungskosten“ verbunden, aber bei der digitalen Datei kann er das nicht nachvollziehen. Warum soll man für etwas Geld ausgeben, das jeder zum Nulltarif kopieren kann? Nicht umsonst nutzen heutzutage viele Musikproduzenten ihre Chancen zu einer direkten Vermarktung.

Lesestoff

 

 

 

 

kleckerlabor

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