Lizenzfreie Bilder

Heutzutage stehen in unserer medialen Welt visuelle Beiträge in Form von Fotografien, Bildern oder Videos, hoch im Kurs. Es gibt kaum noch einen Seitenbetreiber oder Webdesigner der darauf verzichten möchte.

Auch kommen viele Internet-Shops, Blogs oder manche Unternehmenswebseite ohne hochwertiges Bildmaterial nicht mehr aus.

Allerdings herrscht in Bezug der rechtlichen Seite im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten und der Urheberschaft, oft eine große Verunsicherung. Zu oft wurden in der Vergangenheit Fälle in der Presse publiziert, wo bereits unzählige Webseiten wegen der rechtswidrigen Nutzung von Bildern abgemahnt wurden.

Der große Unterschied der Urheberschaft bei Bildern und Fotos im Gegensatz zu Texten besteht darin, das erstere generell immer urheberrechtlich geschützt sind. Anders verhält es sich mit Texten, wo es im juristischen Sinne auf die Schöpfungshöhe ankommt.

Selbst die trivialsten fotografischen Abbildungen unterliegen dem rechtlichen Schutz, die bei einem Verstoß teuer abgemahnt werden können.

Jedem Fotografen oder Künstler stehen dabei umfangreiche Rechte auf seinem Werk zu. Juristisch wird hierbei zwischen den nicht übertragbaren Urheberpersönlichkeitsrechten (z. B. über die Entscheidung, ob ein Bild veröffentlicht werden soll oder nicht sowie das Recht auf Namensnennung) und den übertragbaren Verwertungsrechten unterschieden.

Die Verwertungsrechte können in Form von Lizenzen veräußert werden. Dies geschieht entweder durch den Künstler und Fotografen persönlich oder sogenannter Verwertungsportale wie z. B. Getty Images.

Dabei wird zwischen lizenzpflichtigen und lizenzfreien (royalty free) unterschieden. Aber Achtung: „lizenzfrei“ bedeutet jetzt nicht, dass die Nutzung so ohne weiteres kostenlos ist. Unter der Bezeichnung „royalty free“ versteht man lediglich nur, dass für die Nutzung keine regelmäßigen Lizenzzahlungen zu leisten sind.

Nach Zahlung einer Lizenzgebühr fallen hier keine weitere Kosten an. Unter der Voraussetzung, dass der jeweilige User sich an den Bedingungen der Lizenzvereinbarung hält, kann er die Bilder so lange und für verschiedene Projekte nutzen, wie er möchte.

Bei den lizenzpflichtigen Fotos oder Bildern ist die Vergütung von der jeweiligen Nutzungsdauer, der Reichweite und dem Umfeld der Nutzung abhängig.

In jedem Fall steht dem jeweiligen Urheber auch das Recht der Urheberkennzeichnung zu. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Fotograf oder Künstler immer das Recht besitzt als Urheber eines Bildes, Foto oder dergl. benannt zu werden.

Bei einem Verstoß einer unberechtigten Bildnutzung, kann ein Unterlassungsanspruch in Form einer Abmahnung durchgesetzt werden. Auch kann ein Schadensersatz gelten gemacht werden, dessen Höhe die Gerichte an den marktüblichen Vergütungen festlegen.

Um einer Abmahnung zu vermeiden sollte man deshalb entweder eigenes Bildmaterial verwenden oder auf sogenannten Stockfotos zurückgreifen wie sie z.B bei Creative Market angeboten, Hier gibt es folgende Kategorien